Hausordnung

Gebäude, Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel der Schule sind pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen und Verunreinigungen verpflichten zum Schadensersatz. Der Kreis Borken als Schulträger behält sich vor, für jeden schuldhaft verursachten Schaden den Schüler oder dessen Erziehungsberechtigten haftbar zu machen. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen halten sich die Schüler*innen an den dafür bestimmten Plätzen innerhalb des Schulgeländes auf. Der Aufenthalt in den Klassen ist vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet. Der Aufenthalt auf den Fluren ist während der Pausen ebenfalls nicht zulässig. Bei einem Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes besteht kein Versicherungsschutz.

Für Gronau gilt außerdem: Eine Ausnahmeregelung gilt für den Flur zwischen Eingangs- und Pausenhalle im Erdgeschoss, der als Aufenthaltsbereich genutzt werden kann.

Mäntel und ähnliche Oberbekleidung sollen aus hygienischen Gründen an regnerischen Tagen an den Garderoben aufgehängt werden. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe verbleiben, sondern sollen mit in die Klassenräume genommen werden.

Bei dem den Unterrichtsbeginn ankündigenden Klingelzeichen gehen die Schüler*innen unverzüglich zu ihren Klassen- bzw. Fachräumen.

Es nicht gestattet, sich auf die Fenstersimse bzw. Heizkörper zu setzen oder sich an die Wände anzulehnen und mit den Schuhsohlen die Wände zu berühren.

Das Entsorgen von Müllresten jeder Art in den Heizkörperlamellen der Heizkörper sowohl in den Klassen- und Fachräumen als auch in den Fluren ist strengstens untersagt. Dadurch bewirkte Flecken und Beschädigungen werden kostenpflichtig beseitigt und dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Das Beschriften von Tischen, Stühlen, Schränken und Wänden ist verboten. Zuwiderhandlungen führen grundsätzlich zu Ordnungsmaßnahmen und zur kostenpflichtigen Beseitigung durch den Verursacher.

Das Mitnehmen von Getränken in offenen Behältnissen ist nicht zulässig. Das Essen in Klassenräumen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen können Lehrkräfte im begründeten Einzelfall treffen, wenn die Beschädigung der schulischen Ausstattung ausgeschlossen ist.

Die Nutzungsordnung für mobile Geräte und die EDV-Nutzungsordnung sind Bestandteile der Schul- und Hausordnung.

Sollte bei Unterrichtsbeginn oder bei Lehrer*innenwechsel nach zehn Minuten der/die Lehrer*in noch nicht anwesend sein, hat der/die Klassensprecher*in im Schulbüro Bescheid zu geben. Während der Abwesenheit des Lehrers / der Lehrerin ist der/die Klassensprecher*in für die Ordnung verantwortlich.

Das Schulgelände darf nicht mit Motorfahrzeugen befahren werden. Alle Fahrzeuge sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen: Die Parkplätze für Bedienstete der Schule sind freizuhalten.

Für Ahaus gilt folgende Parkregelung:

Fahrräder und motorisierte Zweiräder sind am Fahrradstand abzustellen, Pkw auf den Parkplätzen am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus.

Für Gronau gilt folgende Parkregelung:

Fahrräder und motorisierte Zweiräder sollen am Fahrradstand abgestellt werden, Pkw auf den Parkplätzen hinter der Sporthalle.

Für Stadtlohn gilt folgende Parkregelung:

Fahrräder sind am Fahrradstand abzustellen, motorisierte Zweiräder auf der Parkfläche am Schulhof, Pkw auf den vorhandenen Parkplätzen.

Die Fahrzeuge sind zum Schutz vor Diebstahl ordnungsgemäß abzuschließen. Einfahrten zum Schulgebäude dienen im Notfall der Feuerwehr als Zufahrt, sie sind stets freizuhalten.

Aus eigenem Interesse und mit Rücksicht auf andere sollte jede/r auf Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und insbesondere in den Toilettenanlagen bedacht sein.

Für Ahaus gilt: Der eigens für Schüler*innen von Schülern/Schülerinnen wochenweise durchgeführte Ordnungsdienst im inneren Pausenaufenthaltsbereich in Ahaus sollte durch ein entsprechendes Sauberkeitsverhalten unterstützt werden.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Zum Schulgelände gehören auch die Parkplätze.

Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Schulbüro abzugeben.

Alle Schüler*innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf dem Wege von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung gegen Unfall versichert.

Diesen Versicherungsschutz verliert, wer während der Unterrichtszeit oder der Pausen das Schulgelände aus anderen als schulischen Gründen verlässt.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Unfallversicherung bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW), der Schüler*innengarderoben- und Fahrradversicherung beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände. Schäden müssen bis Unterrichtsende vor Verlassen des Schulgrundstücks auf jeden Fall aber am Schadenstag, der dafür zuständigen Stelle (Lehrer*in, Schulsekretariat, Hausmeister) gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Weitere Informationen über den Umfang der Leistungen erteilt das Schulbüro.

Der Schulträger (Kreis Borken) haftet nicht für Schäden, die Schülern entstehen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und abschließen, wenn ihnen Geld und Wertsachen abhandenkommen, wenn sie eigenmächtig das Schulgelände verlassen und dabei einen Unfall erleiden.

Die Hausordnung findet sinngemäß auch auf schulfremde Benutzer Anwendung.

Für Ahaus gilt außerdem: In jeder Klasse bzw. in jedem Kurs ist ein Schülerordnungsdienst einzurichten, der täglich für die Sauberkeit in den gerade benutzten Klassenräumen verantwortlich ist und die erforderlichen Tafelreinigungen durchführt. Ein Klassenraum wird nie verlassen, ohne die Tafel zu säubern. Zur Vermeidung von Kreidestaub ist eine feuchte Reinigung vorzusehen. Ebenso ist der Fußboden von eventuellen Abfällen zu befreien. Die Stühle sind nach Beendigung des Unterrichts für eine Klasse oder Lerngruppe in jedem Raum hochzustellen. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen ist neben den Schülerordnungsdiensten die jeweils für den Unterricht zuständige Lehrperson.

Ahaus, 1. April 2019